Allgemeine Geschäftsbedingungen

Euro-Marketing-Services, Dirk Roediger, Fishbänken Str. 2, 16827 Alt-Ruppin

1. Präambel

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Verträge (Privat oder Geschäftlich) welche über die Belieferung von Waren welche über das Portal www.Contessa-Delikatessen.de bestellt worden sind.

2. Vertrags, -abschluss, -partner, -haftung; Verjährung

Der Vertrag kommt zwischen Lieferant und Kunde zustande durch die Annahme der Leistung von „Contessa-Delikatessen“ im weiteren „Contessa“ genannt. „Contessa“ steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Angebote haben keinerlei Rechts- oder Buchungsverbindlichkeit.

Vertragspartner sind „Contessa“ by Euro-Marketing-Services und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gegenüber „Contessa“ zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem zustande gekommenem Vertrag.

„Contessa“ haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

„Contessa“ verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchte und bestellte Leistung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zum genannten Termin zu erbringen. Es ist das Bestreben die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt dies im Einzelfall nicht, gilt der nächstmögliche Liefertermin.

Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und sind in der Abholpreise. Sollten sich die Produktumstände und Preise derart ändern welches eine Wirtschaftliche Durchführung unter den angebotenen Preisen nicht ermöglicht, darf „Contessa“ den Mehraufwand unter Kenntnissetzung des Kunden zusätzlich weiter berechnen.

Die Preise können von „Contessa“ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl, der Leistungen oder des Lieferortes, sowie Umfang wünscht.

Rechnungen von „Contessa“ sind ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. „Contessa“ ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 1% pro angefangenen Monat vom Rechnungsendbetrag verlangt.

„Contessa“ ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind Vertragsabhängig je Kunde (gilt nur bei registrierten Geschäftskunden) einzeln zu vereinbaren.

4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Abbestellung, Stornierung)

Ein Rücktritt des Kunden vom geschlossenen Vertrag mit „Contessa“ bedarf der schriftlichen Form. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.

Sofern zwischen „Contessa“ und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum Rücktrittstermin vom Vertrag zurücktreten, ohne das Zahlungs- und Schadenersatzansprüche von „Contessa“ ausgelöst werden.

Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin seinen Rücktritt schriftlich gegenüber „Contessa“ erklärt hat.

Der Kunde ist dann verpflichtet den vereinbarten Endpreises für die geleiferten Waren zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass „Contessa“ kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden für „Contessa“ niedriger ist als die geforderte Preis.

Der Mindestbestellwert für jeden Auftrag beträgt € 25,– inkl. MwSt. sofern die Lieferkosten mit abgedeckt seine sollten und gilt nur im Leistungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Gesonderte Vereinbarungen obliegen der Schriftform.

5. Rücktritt seitens „Contessa“

Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist „Contessa“ ebenso in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Ferner ist „Contessa“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, zum Beispiel wenn:

  • höhere Gewalt oder andere seitens „Contessa“ nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • „Contessa“ begründeten Anlass hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereich seitens „contessa“ zuzurechnen ist.

„Contessa“ hat dem Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

6. Allgemeine Bestimmungen / Rückgabe / Schlussbestimmung

Der Kunde darf die bestellten und gelieferten Waren nur zum dem vorgesehenen Zweck verwenden, verbrauchen und nutzen. Geöffnete Waren werden nicht zurückgenommen oder der Kaufpreis erstattet.

Des weiteren hat der Kunde:

  • uns sofort darüber zu informieren (mit Bildnachweis) wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist.
  • alle erforderlichen behördlichen und gesetzlichen Vorschriften sowie Genehmigungen für die Benutzung, Verbrauch
    einzuhalten. (Judenschutzgesetz)

„Contessa“ behält sein Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen,
vor.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Neuruppin. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Neuruppin.